(Ver-)Fassungslos ?!
Ungeachtet meines immernoch hohen Blutdrucks verfasse ich dennoch diesen Bericht über die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Klagen gegen das Nichtraucherschutzgesetz:
In Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder in kleinen Kneipen (sog. Einraumgaststätten) geraucht werden. Allerdings dürfen in betroffenen Kneipen “keine zubereiteten Speisen” angeboten werden, sie müssen eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein. Außerdem muss die Kneipe “als Rauchergaststätte gekennzeichnet” sein. Da das Nichtraucherschutzgesetz keine Ausnahmeregelung bei Einraumgaststätten vorgesehen hat, seien diese durch das Gesetz wirtschaftlich besonders stark belastet. Daher, so die Richter, sei es für diese Gaststätten nicht zumutbar, eine Abtrennung von Raucherräumen zu ermöglichen und somit ist hier das Rauchen wieder erlaubt.
Machen wir uns nicht ein bisschen lächerlich mit dieser Entscheidung? Erst heißt es „nein“ zum Rauchen, dann ist es doch wieder eingeschränkt möglich, jedes Bundesland hat eine eigene Regelung usw. Keine Frage: jeder hat das Recht zu rauchen oder es eben sein zu lassen. Aber muss es denn sein, dass selbst in Gaststätten, und möge diese auch noch so klein sein, unbedingt rauchen muss? Muss jeder Nichtraucher, der so eine Kneipe besucht, in Zukunft (wieder) vor der Türe sein Bier trinken, oder bekommt auch er demnächst Sonderrechte oder einen Heizpilz?
Ich ganz persönlich muss sagen, dass ich wieder gerne auswärts zum Essen oder Trinken gehe, seit nicht mehr gequalmt wird. Sollte in unserer Stammpizzeria in Engstingen ab sofort das Rauchen – wenn auch eingeschränkt – wieder möglich sein, so muss ich mir als Nichtraucherin überlegen ob ich zukünftig meine Pizza wieder lieber zuhause esse. Eins haben die Wirte vielleicht übersehen: es gibt auch nicht rauchende Stammgäste, und denen tut man mit dieser Entscheidung sicherlich keinen Gefallen.
Ein paar Gedanken noch zum Schluss
- ist nicht die Gesundheit unser höchstes Gut und daher besonders schützenswert?
- ist es für unser Gesundheitswesen denn von Vorteil, wenn wieder mehr Menschen an „Raucherlungen“ etc. erkranken?
- wer kommt denn für die Behandlung dieser Krankheiten auf?
- ist nicht die Anzahl der Raucher zurückgegangen, seit das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen wurde?
- welche Rechte habe ich als Nichtraucher?






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