Das stinkt bis zum Himmel

Das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Baden-Württemberg und Berlin machte Katrin in diesem Beitrag bereits (ver-)fassungslos. Natürlich geht man stillschweigend davon aus, dass der Kläger ein strikter Verfechter für das ausnahmslose Rauchen in Gaststätten ist. Doch weit gefehlt! Jetzt setzt der Gastwirt Uli Neu aus Tübingen noch einen obendrauf: Laut Bericht des Reutlinger Generalanzeigers macht er seine Lokalität zum “Rauchverbotszwitter”. Nachmittags und am frühen Abend gilt ein Rauchverbot, abends darf dann geraucht werden. Damit er bei dieser Regelung nicht gegen das von ihm erkämpfte Urteil und dessen Auflagen verstößt, hält er es mit dem Essensangebot gerade andersherum: Mittags gibt’s Speisen, abends nicht.

Da scheint letztlich dann doch die Profitgier über die Konsequenz zu siegen, denn natürlich verkrault man mit einer verrauchten Kneipe all jene, die dort genüsslich essen wollen. Zudem müssen Jugendliche draußen bleiben, wenn geraucht werden darf. Entstehende Probleme aus seiner Wischiwaschi-Regelung schwächt er freilich ab. Wenn noch eine Familie in der Gaststätte sitze, während die Nichtraucherzeit ablaufe, werde halt erst später geraucht. Großartig! Natürlich hat Herr Neu noch nie etwas davon gehört, dass Zigarettenqualm nicht nur dann gefährlich ist, wenn er in der Luft ist! Auch dessen Ablagerungen an Möbeln, Böden und Wänden werden noch nach Stunden eingeatmet. Aber so kleinlich muss man gar nicht denken. Es ist offensichtlich, dass hier gern jemand alles hätte: Kein Rauchverbot, aber bitteschön auch keine ausschließlicher Qualmpinte. Ja, was denn nun?

Ich kann (entgegen Herrn Neu) nur hoffen, dass die Politik nun endlich nachzieht und nach dieser Ohrfeige nun endlich ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot erlässt. Doch vor Ende 2009 wird sich da nichts tun… :???:

2 Kommentare

  1. Katrin
    20.08.2008

    Wie sieht`s eigentlich mit den Angestellen aus, die NICHT rauchen?! Haben die einfach Pech gehabt und sollen sich gefälligst einen anderen Arbeitsplatz suchen? Klar, jeder der in einer “Rauchergaststätte” einen Job annimmt ist selber schuld, aber war das Rauchen nicht auch zwischenzeitlich verboten? Da blickt doch langsam keine Sau mehr durch – typisch deutsch: Hauptsache ein Gesetz, wenn auch ein völlig idiotisches :shock:

  2. stefan
    21.08.2008

    “Mittags gibt’s Speisen, abends nicht.”

    Dann kann Herr genauso so handeln: 1s nach dem der Gast seine Wurst in den Mund geschoben hat, der der Raucher zur Zigarette greifen, in dem Moment wo der nächste Gast den Toast berührt, muss der Raucher die Zigarette ausmachen.

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