Impressumspflicht

Geschäftlich wie privat ist eine der häufigsten Fragen, die an mich herangetragen wird: “Brauch ich für meine Webseite denn ein Impressum?” Eigentlich ist das keine Frage für einen techniklastigen IT-ler, wie ich es bin, sondern eher für einen versierten Medienrechtler, also einen Juristen. Trotzdem überschneiden sich die Gebiete und natürlich wollte und will ich auch für mich selbst wissen, wie die (gesetzliche) Lage ist.

Die Antwort auf diese oft gestellte Frage lautet ganz klar: “Ja, Du brauchst ein Impressum.” Warum? Ganz einfach: Weil es im Gesetz steht. Punkt! So sieht der Paragraf fünf des Telemediengesetzes seinem Wortlaut nach eine Impressumspflicht für “Diensteanbieter” vor, “die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” bereithalten. Wer “Diensteanbieter” ist, dass “geschäftsmäßig” nicht “gewerbsmäßig” bedeutet und dass auch ein privates Weblog ein “Telemedium” ist, wird im Gesetz nicht erläutert – jedenfalls nicht in einer Art und Weise, die auch für den juristischen Laien unmittelbar verständlich ist.

Zum Glück gibt es jetzt einen Leitfaden des Bundesjustizministeriums, der eigentlich alle Zweifel ausräumt. “Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht”, raten die Juristen aus Zypries’ Ministerium. Zu den Telemedien zählen nämlich auch private Webseiten oder Weblogs. Sie müssen nur “geschäftsmäßig” betrieben werden – für den Laien eine weitere juristische “Fallstrickformulierung”. Denn “geschäftsmäßig” bedeutet nicht “gewerbsmäßig”. Ein Webangebot kann schon dann “geschäftsmäßig” betrieben werden, “wenn es aufgrund einer nachhaltigen (d. h. nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit erfolgt”, heißt es im Leitfaden. “Eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.” Damit ist alles klar. Ein Blog ohne (vollständiges) Impressum läuft unmittelbar Gefahr, für viel Geld abgemahnt zu werden. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis es einen trifft. Wann übrigens ein Impressum vollständig und somit rechtmäßig ist, steht übrigens auch im Leitfaden. Allerdings gibt einem niemand eine Garantie dafür, dass eine (rechtmäßige) Abmahnung im Gegenzug dadurch wirklich ausgeschlossen ist. Letztlich entscheiden die Gerichte – und niemand anderer. :roll:

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