Juristische Stilblüten (Teil 1)
Während meines inzwischen auch nicht mehr ganz kurzen Berufslebens, habe ich schon vieles gelernt. Ganz zu Beginn wagte ich mich an eine Verwaltungsausblidung, im Rahmen derer ich auch viel mit deutschen Gesetzen zu tun hatte. Vieles aus dieser Zeit ist hängen geblieben, denn nicht alle deutschen Rechtsnormen sind sinnig und witzfrei.
Im Laufe der Jahre habe ich zudem weitere juristische Stilblüten eingesammelt, die in jedem Fall wert sind, veröffentlicht zu werden.
Übrigens: Wer denkt, die Zitate sauge ich mir aus den Fingern, der kann gerne nachschlagen!
Auch wenn es manchmal sehr unglaubwürdig und gefakt wirkt: Alle Gesetzestexte sind (oder waren mal) echt… zumindest nach bestem Wissen und Gewissen.
Hier die erste Anekdote:
§ 919 BGB, Absatz 1:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.






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