Juristische Stilblüten (Teil 2)

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein Quell wahrer Witztiraden:

§ 962 BGB:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Immer wieder köstlich! :lol:

1 Kommentar

  1. Anke
    18.12.2008

    :lol: Tja, bei uns muß einfach alles gesetzlich geregelt sein, oder? :lol:

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