Juristische Stilblüten (Teil 2)
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein Quell wahrer Witztiraden:
§ 962 BGB:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Immer wieder köstlich!






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