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Archiv für 3. Januar 2009

Juristische Stilblüten (Teil 3)

3. Januar 2009 Micha Keine Kommentare

Da sag nochmal einer, dass Gesetze trocken und wenig poetisch sind: :lol:

§ 923 BGB Absatz 3:
Diese Vorschriften gelten auch
für einen auf der Grenze stehenden Strauch.

Das ist durchaus keine Ausnahme, wie das folgende Beispiel zeigt. Das reimt sich zwar nicht, ist aber nicht weniger poetisch! :mrgreen:

§ 923 BGB Absatz 1:
auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

KategorienKuriositäten